24.04.2022, 21:56
Allgemeiner Kommentar zum Konzept
Im Konzept taucht der Begriff „Kontrolle“ nicht auf (in der Anlage 1 lediglich zweimal als „Qualitätskontrolle“ bei der Wartung des FEP Katalogs). Es ist deshalb nicht nach vollziehbar, wie zeitnah herausgefunden wird, wenn etwas nicht so funktioniert, wie es im Konzept geplant ist, und was dann geschieht, damit die Endlagersuche trotzdem nachvollziehbar erfolgreich fortgeführt wird.
Da in dem gesamten Umfeld (BGE, BASE, BMU, NBG, …) nichts von aktiven Kontrollsystemen zu verspüren ist, wie sie für (zum Beispiel) Wirtschaftsunternehmen vorgeschrieben sind, hole ich etwas aus.
Die sechs Grundelemente einer Kontrolle sind:
1. Was soll geschehen?
2. Wer macht was?
3. Wo und wie geschieht das?
4. Was soll nicht geschehen?
5. Wie wird herausgefunden, dass etwas geschehen ist, was nicht geschehen soll?
6. Wie wird darauf reagiert, so dass kein Schaden entsteht, beziehungsweise dieser gering gehalten wird?
Angewendet auf das Konzept:
1. Es soll ein sicheres geologische Endlager für hochradioaktiven Abfall in Deutschland gefunden werden.
2. Die BGE macht das.
3. Die Arbeit findet in Peine und von Peine aus statt, indem das StandAG umgesetzt wird.
4. Zu einem zukünftigen Zeitpunkt in x Jahren weiß man, dass die bis dahin geleistete Arbeit nicht die erforderlichen Ergebnisse erbracht hat, und es zu spät ist, um noch etwas anders zu machen.
5. ?
6. ?
Auch wenn sich das passend anhört: Das Beispiel enthält Fehler.
1. Es soll das bestmögliche Endlager gefunden werden (was immer das ist). Wie sicher das wohl sein könnte, wird sich erst in Jahren herausstellen. Selbst, wenn es Sicherheitsrisiken hat: Es wird ein Endlager geben müssen.
2. Bei BGE, BASE, BMU, NBG, … liegen jeweils unterschiedliche Verantwortungen die sich Außenstehenden (meine Wahrnehmung) nicht zuverlässig erschließen. Von außen nimmt man dies deshalb subjektiv als eine Verantwortungsdiffusion wahr. Alle machen etwas, und wenn es nicht funktioniert, dann können jeweils andere schuld sein.
3. Die Umsetzung des StandAG keine Garantie für ein sicheres Endlager.
Außerdem sind 5. Und 6. Unbekannt.
Das StandAG ermöglicht Kontrollen über den Prozess der Bestimmung des Standortes, an dem der hochradioaktive Abfall eingelagert werden wird. Sie sind allerdings als Anforderungen formuliert. Wenn sie nicht erreicht werden können, dann wird ein neues Gesetz gemacht werden müssen.
Das löst nicht das Problem der Endlagerung. Da im Alltag alles außer Gesetzen verhandelbar erscheint (sogar ob etwas wahr oder falsch ist), und um jedes Wort so gerungen wird, dass mögliche Mehrdeutigkeiten ausgeschlossen sein sollten, wird in Gesetzestexten oft eher mehr als weniger beschrieben.
Statt einfach nachvollziehbarer Prinzipien wird eine Fülle von Regeln etabliert. Dies kann ein Überregulierung darstellen. Die bietet einerseits Sicherheit für die, die genau das machen, was das Gesetz erfordert.
Das ist aber andererseits ein Hindernis, wenn sich bei der Umsetzung herausstellt (StandAG §1), dass etwas gelernt wird, was Änderungen im Gesetz verlangt, die dann erst mühsam in die Wege geleitet werden müssen.
Ein Beispiel: Jeder, der geologische Exploration professionell betrieben hat, wusste vor dem Inkrafttreten, dass das StandAG allein keine effektive und effiziente Basis für die Endlagersuche ist. Es ist nicht geregelt, wie der Vorhabenträger, die die Standortsuche machen soll, an die dafür notwendigen Daten und Informationen herankommt. In 2020 wurde deshalb das fehlende Geologiedatengesetz in Kraft gesetzt.
Das StandAG spezifiziert auch keine Kontrolle dazu, wie festgestellt wird, dass (wie in §1 vorgeschrieben) bei der Umsetzung nachweisbar ein partizipatives, wissenschaftsbasiertes, transparentes, selbsthinterfragendes und lernendes Verfahren nachprüfbar stattfindet. Es ist unklar, was ein zulässiger Nachweis ist.
Als Resultat hat jede® Recht, der behauptet, dass das §1 gesetzeskonform umgesetzt wird, genauso wie diejenigen, die behaupten, dass dies nicht der Fall ist. Es gilt: Der/diejenige hat Recht, der/die die Macht der Interpretation hat.
Wirkliche Beteiligung ist etwas anderes.
Das Ausnutzen der Deutungshoheit im Zusammenhang mit der Nutzung von Atomkraft in Deutschland hat viel Vertrauen in den deutschen Staat zerstört. Die bisherige Beteiligung im jetzigen Verfahren (Halbierung der Zahl teilnehmenden Personen über den Verlauf der Beteiligung von der Auftaktveranstaltung bis zur 3. Fachkonferenz), zeigt auf, dass dies auch in diesem Zusammenhang wieder passieren kann (wird? muss? vermieden werden muss?).
Da der Gesetzgeber sich im Umgang mit Unsicherheiten schwertut, enthalten die Paragraphen eine Fülle von Regeln. Zudem gibt es zusätzlich auch noch eine Verordnung (EntlSiUntV). (Die regelt aber nicht die Umsetzung von §1 StandAG.)
Ein Beispiel für eine Kontrolle, aus dem StandAG:
§ 22 Ausschlusskriterien Absatz (2): Die Ausschlusskriterien sind: 1. großräumige Vertikalbewegungen
es ist eine großräumige geogene Hebung von im Mittel mehr als 1 mm pro Jahr über den Nachweiszeitraum von einer Million Jahren zu erwarten;
Ausgehend von Sicherheitsanforderungen hört sich der Text gut an.
Aber:
Der Ausdruck „großräumig“ kann alles bedeuten, was man sich vorstellen könnte. 1 mm pro Jahr über den Nachweiszeitraum von einer Million Jahren sind 1000m. Wie häufig sind Hebungen dieser Größenordnung in einer derart kurzen Zeitspanne während der letzten 1 Milliarde Jahren auf dem Gebiet von Deutschland vorgekommen? Dreimal? Wie würde man so ein Gebiet in Deutschland jetzt überhaupt erkennen können? Können die Schweizer (Nachbarn!) dieses Kriterium leider nicht nutzen (und müssen ihren hochradioaktiven Abfall trotzdem einlagern)? Welche Probleme verursacht die Verwendung von Durchschnittswerten (im Mittel!)? Wie verhindert dieses Kriterium eine katastrophale Hebung in den Jahren 2400 bis 2900, gefolgt von 999.500 Jahren relativer Ruhe?
Im Wesentlichen ist im StandAG festgelegt, was alles nicht geeignet ist. Lediglich bei den geowissenschaftlichen Abwägungskriterien ist mit vielen Details dokumentiert, welche materialwissenschaftlichen Eigenschaften günstig sind. In einem Satz: Es soll ein ausreichend großer natürlicher Behälter gefunden werden, der auch nach der Einlagerung dicht bleibt.
Es ist aber nicht festgelegt, wie der geologische „Behälter“ gefunden werden soll. Die Arbeiten nutzen relativ einfache Kontrollen:
Was soll nicht geschehen? Es gibt sichere Nachweise, dass ein Teilgebiet nicht die Anforderungen des StandAG erfüllt.
Was passiert dann? Es scheidet aus der weiteren Suche aus.
Eine Suche, die darin besteht, bei allem festzustellen, warum es bestimmten Anforderungen nicht genügt, kann auch das Ergebnis haben, dass zuverlässig festgestellt wird, dass nichts den Anforderungen genügt.
Wenn sich herausstellt, dass jedes Gebiet irgendwelche Defizite hat, dann soll ersatzweise nachgewiesen werden, dass technische Barrieren (welcher Art auch immer) die sichere Einlagerung für eine Million Jahre gewährleisten. Potentiell sind technische Barrieren eine „Zauberstablösung“, um ein bedingt geeignetes geologisches Endlager mit nachträglich angebrachten Hilfsmitteln in ein geeignetes geologisches Endlager umzuwandeln. Das wird gerade in dem Bergwerk Asse mit unklarem Erfolg erprobt.
Genau deswegen sind auch die ganzen Forschungen an technischen Barrieren so wichtig: Wahrscheinlich werden sie unbedingt gebraucht. Damit sie eingesetzt werden können, muss ihre zuverlässige Funktion jetzt getestet (kontrolliert) werden können.
Die verbreitete Abneigung gegen Kontrollen im Alltag beruht darauf, dass viele Kontrollen mangelhaft sind (ineffektiv, ineffizient, lustlos gestaltet, ein Ausdruck von Machtverhältnissen).
Sie werden deshalb als negativ empfunden: jemand (irgendetwas) kontrolliert, und übt dabei eine Macht aus, und man kann sich nicht wehren, und wenn man nicht genau das macht, was nach der Kontrolle erforderlich ist, dann hat man einen persönlichen Schaden. Man ist dem ausgeliefert.
Das produziert Trotzreaktionen und eine Vielzahl hinkender Vergleiche, mit denen das Nichtbetreiben von Kontrollen gerechtfertigt wird, wie zum Beispiel: Es wird ja auch nicht im Auto kontrolliert und gemeldet, wenn jemand sich vor dem Fahren nicht angeschnallt hat.
Nach einigem Nachdenken finden diese Leute es dann trotzdem gut, dass es Führerscheinprüfungen (Kontrollen) gibt und nicht jede® einfach so ans Steuer darf.
Wenn Kontrollen als unnötiger Verwaltungsaufwand betrachtet werden, dann ist das Konzept von Kontrolle nicht verstanden worden.
Im Alltag können die ersten vier Grundelemente einer Kontrolle für einen beliebigen Sachverhalt oft ohne Probleme dokumentiert werden. Ohne Kontrolle ist man allerdings bereits bei Element fünf den kommenden Ereignissen einfach ausgesetzt. Möglicherweise erfährt man das Ergebnis zu spät, um einen Schaden noch abwenden zu können.
Ohne Element sechs wird man davon dann einfach überrollt.
Wenn einzelne Elemente einer Kontrolle fehlen, dann ist sie nicht vollständig, und kann nicht zuverlässig funktionieren.
Mit den sechs Grundelementen könnten für alle Ziele im Konzept in diesem Schritt der Phase 1 der Endlagersuche Kontrollen gestaltet und angewendet werden.
Mit diesen Kontrollen könnte dann auch nachgewiesen werden, inwiefern das Konzept (inkl. Anlage 1) die Anforderungen des StandAG (wie in §1 vorgeschrieben) erfüllt, dass bei der Umsetzung nachweisbar ein partizipatives, wissenschaftsbasiertes, transparentes, selbsthinterfragendes und lernendes Verfahren stattfindet.
Die Kontrollen können für die fünf Elemente „partizipativ, … lernend“ spezifizieren, wie nachgewiesen werden kann, dass sie messbar eingehalten werden und eingehalten worden sind.
Wenn sich bei der Erarbeitung herausstellt, dass ein Teil des Gesetzes nicht eingehalten wird, dann wird dies nicht nur schnell erkannt, es können auch schnell Änderungen vorgenommen werden, die dies sicherstellen.
Nachdem Partizipation bis jetzt anscheinend nur sehr eingeschränkt erfolgreich war: Wer ist dafür verantwortlich? Wenn dies mehrere Parteien sind: Wer hat die Endverantwortung? Wer hat die Verantwortung für bestimmte einzelne Teile? Wie kann diese Anforderung des Gesetzes erfolgreich umgesetzt werden? Wie begeistert man potentielle LeserInnen des Konzepts? Welche Bewertungskriterien (Nachweise) zeigen an, dass sich die Partizipation nachhaltig erhöht?
Wie wird in dem Zusammenhang mit diesem Schritt in Phase 1 „wissenschaftsbasiert“ gemessen? Wird die Einhaltung wissenschaftlicher Kriterien kontrolliert (Wiederholbarkeit, Falsifizierbarkeit, …)?
Wie wird in dem Zusammenhang mit diesem Schritt in Phase 1 „transparent“ gemessen? Um das Konzept zu verstehen, sollte man (nach meiner Meinung) die Anlage 1 lesen und verstehen müssen. Die Anlage 1 verweist jedoch zur Erläuterung teilweise auf irgendwo, irgendwie stattfindende Vorhaben, die dann nicht weiter erläutert werden.
Welche Nachweise gibt es dafür, dass eine Selbsthinterfragung nicht nur stattfindet, sondern, dass dort auch die richtigen Fragen gestellt werden? Gibt es dazu eine öffentlich verfügbare Dokumentation?
Lernen wird seit unserer Kindheit über Kontrollen nachgewiesen: Beginnend mit den ersten benoteten Schuldiktaten werden überall, wo gelernt werden soll, Prüfungen (Lernkontrollen) veranstaltet. Dies ist auch in diesem Schritt der Phase 1 der Fall. Es soll an vier ausgewählten Teilgebieten etwas erfolgreich gelernt werden. Das muss nicht so funktionieren, wie es geplant wurde. Was geschieht dann? Wie wird das festgestellt? Wann wird das festgestellt?
Kontrollen haben zwei Elemente: ihre Ausgestaltung und ihre Ausführung. Durch eine Überprüfung der Ausgestaltung wird festgestellt, ob als Resultat der Kontrolldurchführung das Problem (oder Risiko), was beseitigt werden soll, auch wirklich beseitigt (oder zumindest stark reduziert) wird.
Bei der Überprüfung der Ausführung wird festgestellt, ob die Kontrolle immer genauso funktioniert, wie sie gestaltet wurde.
Häufig lernt man im Laufe der Anwendung dazu. Man optimiert sowohl die Ausgestaltung als auch die Ausführung der Kontrolle. Es gibt dazu ein umfangreiches Wissen und viel Erfahrung aus dem Industrie und Wirtschaft.
Im Konzept finden sich bereits viele Elemente, die als Basis zur Gestaltung, Einführung und zum Betrieb von Kontrollen genutzt werden können, zum Beispiel die jetzt geplante Vorgehensweise in Kapitel 8 des Konzepts.
Kontrollen erfordern allerdings, dass Ergebnisse erzielt und nachgeprüft werden können. Eine Hypothese wird nicht nur aufgestellt. Sie wird auch getestet, ob sie richtig oder falsch ist. Wenn sie nicht getestet werden kann, ist es irgendetwas, nicht aber eine wissenschaftlich fundierte Erarbeitung.
Das habe ich in dem Konzept nicht klar erkennen können.
Im Konzept taucht der Begriff „Kontrolle“ nicht auf (in der Anlage 1 lediglich zweimal als „Qualitätskontrolle“ bei der Wartung des FEP Katalogs). Es ist deshalb nicht nach vollziehbar, wie zeitnah herausgefunden wird, wenn etwas nicht so funktioniert, wie es im Konzept geplant ist, und was dann geschieht, damit die Endlagersuche trotzdem nachvollziehbar erfolgreich fortgeführt wird.
Da in dem gesamten Umfeld (BGE, BASE, BMU, NBG, …) nichts von aktiven Kontrollsystemen zu verspüren ist, wie sie für (zum Beispiel) Wirtschaftsunternehmen vorgeschrieben sind, hole ich etwas aus.
Die sechs Grundelemente einer Kontrolle sind:
1. Was soll geschehen?
2. Wer macht was?
3. Wo und wie geschieht das?
4. Was soll nicht geschehen?
5. Wie wird herausgefunden, dass etwas geschehen ist, was nicht geschehen soll?
6. Wie wird darauf reagiert, so dass kein Schaden entsteht, beziehungsweise dieser gering gehalten wird?
Angewendet auf das Konzept:
1. Es soll ein sicheres geologische Endlager für hochradioaktiven Abfall in Deutschland gefunden werden.
2. Die BGE macht das.
3. Die Arbeit findet in Peine und von Peine aus statt, indem das StandAG umgesetzt wird.
4. Zu einem zukünftigen Zeitpunkt in x Jahren weiß man, dass die bis dahin geleistete Arbeit nicht die erforderlichen Ergebnisse erbracht hat, und es zu spät ist, um noch etwas anders zu machen.
5. ?
6. ?
Auch wenn sich das passend anhört: Das Beispiel enthält Fehler.
1. Es soll das bestmögliche Endlager gefunden werden (was immer das ist). Wie sicher das wohl sein könnte, wird sich erst in Jahren herausstellen. Selbst, wenn es Sicherheitsrisiken hat: Es wird ein Endlager geben müssen.
2. Bei BGE, BASE, BMU, NBG, … liegen jeweils unterschiedliche Verantwortungen die sich Außenstehenden (meine Wahrnehmung) nicht zuverlässig erschließen. Von außen nimmt man dies deshalb subjektiv als eine Verantwortungsdiffusion wahr. Alle machen etwas, und wenn es nicht funktioniert, dann können jeweils andere schuld sein.
3. Die Umsetzung des StandAG keine Garantie für ein sicheres Endlager.
Außerdem sind 5. Und 6. Unbekannt.
Das StandAG ermöglicht Kontrollen über den Prozess der Bestimmung des Standortes, an dem der hochradioaktive Abfall eingelagert werden wird. Sie sind allerdings als Anforderungen formuliert. Wenn sie nicht erreicht werden können, dann wird ein neues Gesetz gemacht werden müssen.
Das löst nicht das Problem der Endlagerung. Da im Alltag alles außer Gesetzen verhandelbar erscheint (sogar ob etwas wahr oder falsch ist), und um jedes Wort so gerungen wird, dass mögliche Mehrdeutigkeiten ausgeschlossen sein sollten, wird in Gesetzestexten oft eher mehr als weniger beschrieben.
Statt einfach nachvollziehbarer Prinzipien wird eine Fülle von Regeln etabliert. Dies kann ein Überregulierung darstellen. Die bietet einerseits Sicherheit für die, die genau das machen, was das Gesetz erfordert.
Das ist aber andererseits ein Hindernis, wenn sich bei der Umsetzung herausstellt (StandAG §1), dass etwas gelernt wird, was Änderungen im Gesetz verlangt, die dann erst mühsam in die Wege geleitet werden müssen.
Ein Beispiel: Jeder, der geologische Exploration professionell betrieben hat, wusste vor dem Inkrafttreten, dass das StandAG allein keine effektive und effiziente Basis für die Endlagersuche ist. Es ist nicht geregelt, wie der Vorhabenträger, die die Standortsuche machen soll, an die dafür notwendigen Daten und Informationen herankommt. In 2020 wurde deshalb das fehlende Geologiedatengesetz in Kraft gesetzt.
Das StandAG spezifiziert auch keine Kontrolle dazu, wie festgestellt wird, dass (wie in §1 vorgeschrieben) bei der Umsetzung nachweisbar ein partizipatives, wissenschaftsbasiertes, transparentes, selbsthinterfragendes und lernendes Verfahren nachprüfbar stattfindet. Es ist unklar, was ein zulässiger Nachweis ist.
Als Resultat hat jede® Recht, der behauptet, dass das §1 gesetzeskonform umgesetzt wird, genauso wie diejenigen, die behaupten, dass dies nicht der Fall ist. Es gilt: Der/diejenige hat Recht, der/die die Macht der Interpretation hat.
Wirkliche Beteiligung ist etwas anderes.
Das Ausnutzen der Deutungshoheit im Zusammenhang mit der Nutzung von Atomkraft in Deutschland hat viel Vertrauen in den deutschen Staat zerstört. Die bisherige Beteiligung im jetzigen Verfahren (Halbierung der Zahl teilnehmenden Personen über den Verlauf der Beteiligung von der Auftaktveranstaltung bis zur 3. Fachkonferenz), zeigt auf, dass dies auch in diesem Zusammenhang wieder passieren kann (wird? muss? vermieden werden muss?).
Da der Gesetzgeber sich im Umgang mit Unsicherheiten schwertut, enthalten die Paragraphen eine Fülle von Regeln. Zudem gibt es zusätzlich auch noch eine Verordnung (EntlSiUntV). (Die regelt aber nicht die Umsetzung von §1 StandAG.)
Ein Beispiel für eine Kontrolle, aus dem StandAG:
§ 22 Ausschlusskriterien Absatz (2): Die Ausschlusskriterien sind: 1. großräumige Vertikalbewegungen
es ist eine großräumige geogene Hebung von im Mittel mehr als 1 mm pro Jahr über den Nachweiszeitraum von einer Million Jahren zu erwarten;
Ausgehend von Sicherheitsanforderungen hört sich der Text gut an.
Aber:
Der Ausdruck „großräumig“ kann alles bedeuten, was man sich vorstellen könnte. 1 mm pro Jahr über den Nachweiszeitraum von einer Million Jahren sind 1000m. Wie häufig sind Hebungen dieser Größenordnung in einer derart kurzen Zeitspanne während der letzten 1 Milliarde Jahren auf dem Gebiet von Deutschland vorgekommen? Dreimal? Wie würde man so ein Gebiet in Deutschland jetzt überhaupt erkennen können? Können die Schweizer (Nachbarn!) dieses Kriterium leider nicht nutzen (und müssen ihren hochradioaktiven Abfall trotzdem einlagern)? Welche Probleme verursacht die Verwendung von Durchschnittswerten (im Mittel!)? Wie verhindert dieses Kriterium eine katastrophale Hebung in den Jahren 2400 bis 2900, gefolgt von 999.500 Jahren relativer Ruhe?
Im Wesentlichen ist im StandAG festgelegt, was alles nicht geeignet ist. Lediglich bei den geowissenschaftlichen Abwägungskriterien ist mit vielen Details dokumentiert, welche materialwissenschaftlichen Eigenschaften günstig sind. In einem Satz: Es soll ein ausreichend großer natürlicher Behälter gefunden werden, der auch nach der Einlagerung dicht bleibt.
Es ist aber nicht festgelegt, wie der geologische „Behälter“ gefunden werden soll. Die Arbeiten nutzen relativ einfache Kontrollen:
Was soll nicht geschehen? Es gibt sichere Nachweise, dass ein Teilgebiet nicht die Anforderungen des StandAG erfüllt.
Was passiert dann? Es scheidet aus der weiteren Suche aus.
Eine Suche, die darin besteht, bei allem festzustellen, warum es bestimmten Anforderungen nicht genügt, kann auch das Ergebnis haben, dass zuverlässig festgestellt wird, dass nichts den Anforderungen genügt.
Wenn sich herausstellt, dass jedes Gebiet irgendwelche Defizite hat, dann soll ersatzweise nachgewiesen werden, dass technische Barrieren (welcher Art auch immer) die sichere Einlagerung für eine Million Jahre gewährleisten. Potentiell sind technische Barrieren eine „Zauberstablösung“, um ein bedingt geeignetes geologisches Endlager mit nachträglich angebrachten Hilfsmitteln in ein geeignetes geologisches Endlager umzuwandeln. Das wird gerade in dem Bergwerk Asse mit unklarem Erfolg erprobt.
Genau deswegen sind auch die ganzen Forschungen an technischen Barrieren so wichtig: Wahrscheinlich werden sie unbedingt gebraucht. Damit sie eingesetzt werden können, muss ihre zuverlässige Funktion jetzt getestet (kontrolliert) werden können.
Die verbreitete Abneigung gegen Kontrollen im Alltag beruht darauf, dass viele Kontrollen mangelhaft sind (ineffektiv, ineffizient, lustlos gestaltet, ein Ausdruck von Machtverhältnissen).
Sie werden deshalb als negativ empfunden: jemand (irgendetwas) kontrolliert, und übt dabei eine Macht aus, und man kann sich nicht wehren, und wenn man nicht genau das macht, was nach der Kontrolle erforderlich ist, dann hat man einen persönlichen Schaden. Man ist dem ausgeliefert.
Das produziert Trotzreaktionen und eine Vielzahl hinkender Vergleiche, mit denen das Nichtbetreiben von Kontrollen gerechtfertigt wird, wie zum Beispiel: Es wird ja auch nicht im Auto kontrolliert und gemeldet, wenn jemand sich vor dem Fahren nicht angeschnallt hat.
Nach einigem Nachdenken finden diese Leute es dann trotzdem gut, dass es Führerscheinprüfungen (Kontrollen) gibt und nicht jede® einfach so ans Steuer darf.
Wenn Kontrollen als unnötiger Verwaltungsaufwand betrachtet werden, dann ist das Konzept von Kontrolle nicht verstanden worden.
Im Alltag können die ersten vier Grundelemente einer Kontrolle für einen beliebigen Sachverhalt oft ohne Probleme dokumentiert werden. Ohne Kontrolle ist man allerdings bereits bei Element fünf den kommenden Ereignissen einfach ausgesetzt. Möglicherweise erfährt man das Ergebnis zu spät, um einen Schaden noch abwenden zu können.
Ohne Element sechs wird man davon dann einfach überrollt.
Wenn einzelne Elemente einer Kontrolle fehlen, dann ist sie nicht vollständig, und kann nicht zuverlässig funktionieren.
Mit den sechs Grundelementen könnten für alle Ziele im Konzept in diesem Schritt der Phase 1 der Endlagersuche Kontrollen gestaltet und angewendet werden.
Mit diesen Kontrollen könnte dann auch nachgewiesen werden, inwiefern das Konzept (inkl. Anlage 1) die Anforderungen des StandAG (wie in §1 vorgeschrieben) erfüllt, dass bei der Umsetzung nachweisbar ein partizipatives, wissenschaftsbasiertes, transparentes, selbsthinterfragendes und lernendes Verfahren stattfindet.
Die Kontrollen können für die fünf Elemente „partizipativ, … lernend“ spezifizieren, wie nachgewiesen werden kann, dass sie messbar eingehalten werden und eingehalten worden sind.
Wenn sich bei der Erarbeitung herausstellt, dass ein Teil des Gesetzes nicht eingehalten wird, dann wird dies nicht nur schnell erkannt, es können auch schnell Änderungen vorgenommen werden, die dies sicherstellen.
Nachdem Partizipation bis jetzt anscheinend nur sehr eingeschränkt erfolgreich war: Wer ist dafür verantwortlich? Wenn dies mehrere Parteien sind: Wer hat die Endverantwortung? Wer hat die Verantwortung für bestimmte einzelne Teile? Wie kann diese Anforderung des Gesetzes erfolgreich umgesetzt werden? Wie begeistert man potentielle LeserInnen des Konzepts? Welche Bewertungskriterien (Nachweise) zeigen an, dass sich die Partizipation nachhaltig erhöht?
Wie wird in dem Zusammenhang mit diesem Schritt in Phase 1 „wissenschaftsbasiert“ gemessen? Wird die Einhaltung wissenschaftlicher Kriterien kontrolliert (Wiederholbarkeit, Falsifizierbarkeit, …)?
Wie wird in dem Zusammenhang mit diesem Schritt in Phase 1 „transparent“ gemessen? Um das Konzept zu verstehen, sollte man (nach meiner Meinung) die Anlage 1 lesen und verstehen müssen. Die Anlage 1 verweist jedoch zur Erläuterung teilweise auf irgendwo, irgendwie stattfindende Vorhaben, die dann nicht weiter erläutert werden.
Welche Nachweise gibt es dafür, dass eine Selbsthinterfragung nicht nur stattfindet, sondern, dass dort auch die richtigen Fragen gestellt werden? Gibt es dazu eine öffentlich verfügbare Dokumentation?
Lernen wird seit unserer Kindheit über Kontrollen nachgewiesen: Beginnend mit den ersten benoteten Schuldiktaten werden überall, wo gelernt werden soll, Prüfungen (Lernkontrollen) veranstaltet. Dies ist auch in diesem Schritt der Phase 1 der Fall. Es soll an vier ausgewählten Teilgebieten etwas erfolgreich gelernt werden. Das muss nicht so funktionieren, wie es geplant wurde. Was geschieht dann? Wie wird das festgestellt? Wann wird das festgestellt?
Kontrollen haben zwei Elemente: ihre Ausgestaltung und ihre Ausführung. Durch eine Überprüfung der Ausgestaltung wird festgestellt, ob als Resultat der Kontrolldurchführung das Problem (oder Risiko), was beseitigt werden soll, auch wirklich beseitigt (oder zumindest stark reduziert) wird.
Bei der Überprüfung der Ausführung wird festgestellt, ob die Kontrolle immer genauso funktioniert, wie sie gestaltet wurde.
Häufig lernt man im Laufe der Anwendung dazu. Man optimiert sowohl die Ausgestaltung als auch die Ausführung der Kontrolle. Es gibt dazu ein umfangreiches Wissen und viel Erfahrung aus dem Industrie und Wirtschaft.
Im Konzept finden sich bereits viele Elemente, die als Basis zur Gestaltung, Einführung und zum Betrieb von Kontrollen genutzt werden können, zum Beispiel die jetzt geplante Vorgehensweise in Kapitel 8 des Konzepts.
Kontrollen erfordern allerdings, dass Ergebnisse erzielt und nachgeprüft werden können. Eine Hypothese wird nicht nur aufgestellt. Sie wird auch getestet, ob sie richtig oder falsch ist. Wenn sie nicht getestet werden kann, ist es irgendetwas, nicht aber eine wissenschaftlich fundierte Erarbeitung.
Das habe ich in dem Konzept nicht klar erkennen können.