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Arbeitsstand zu den Methoden rvSU
#13
Ein Kommentar zum Konzept und der Umsetzung der Anforderungen des StandAG Teil 1 §1 (2): ein partizipatives, wissenschaftsbasiertes, transparentes, selbsthinterfragendes und lernendes Verfahren.
 
In einem Kommentar bezüglich des Fehlens von Kontrollen oben hatte ich erwähnt, dass Kontrollen Nachweise erzeugen. Die würden helfen, Vertrauen in das Verfahren aufzubauen. Ich habe dies in dem Konzept nicht klar erkennen können.
 
Wenn man nicht gewohnt ist, mit Kontrollen zu arbeiten, erschließt sich die Bedeutung oft nicht direkt. Deshalb empfiehlt sich hier ein Standortwechsel: Man stellt sich vor, dieser Schritt der Phase 1 ist abgeschlossen, das Konzept ist umgesetzt.
Welches Ergebnis liegt dann vor, dass nachweist, dass die Umsetzung erfolgreich war?  Woran können die unterschiedlichen Parteien, die im StandAG eine Rolle haben, dies nachvollziehen?
 
Dazu muss spezifiziert sein, was genau als Ergebnis geliefert wird. Da zu jeder Phase und zu jedem Schritt weiterhin Ungewissheiten gehören, muss definiert sein, welche Ungewissheiten in diesem Schritt der Phase 1 reduziert werden, zu welchem Maß sie reduziert werden sollen, und wie dies nachvollziehbar gemessen und nachgewiesen wird.
 
Das Programm zur Reduzierung der Ungewissheiten ist im Konzept vorhanden. Die Messmethode kann nicht eine verbalargumentative Einordnung sein, sondern muss, um als wissenschaftsbasiert durchgehen zu können, das Testen von Hypothesen enthalten. Das Aufstellen von Hypothesen, das Testen davon, und das Berichten der Ergebnisse liefern dann transparente nachvollziehbare Nachweise für die Umsetzung der Anforderungen des StandAG.
Dazu müssen die Hypothesen allerdings auch präzise dargestellt, und der jeweilige Inhalt sowohl verständlich, als auch zugänglich sein. Die Testmethode muss auch wirklich die Hypothese testen, und nicht irgendeine Aktivität sein, die geschieht, damit ein Resultat vorgezeigt werden kann.
 
Dies ist der Teil des Konzeptes von Kontrollen, an der oft enormer Unfug geschieht. Es gibt deshalb Tests, die das verhindern sollen, die aber nicht immer gemacht werden. Im Zusammenhang mit dem Konzept erscheinen die folgenden sieben relevant:
 
1. Der Wahrheitstest
Kontrollieren die Kontrollen wirklich genau das, was kontrolliert werden soll? Schlecht gestaltete Kontrollen führen dazu, dass Dinge kontrolliert werden, die nicht an erster Stelle kontrolliert werden müssen, aber mit sehr einfachen Mitteln kontrolliert werden können. Dadurch werden aber nicht die Dinge kontrolliert, die wirklich kontrolliert werden müssen.
Dieses Problem könnte in diesem Schritt der Phase 1 bei der Untersuchung ausgewählter Teilgebiete auftreten. Wir bei der Erarbeitung der Eignung wirklich alles kontrolliert, was kontrolliert werden muss, oder wird nur das kontrolliert, zu dem Daten und Informationen vorliegen? Welche Informationen aus zweiter Hand wurden genutzt, die nicht, oder nur eingeschränkt verifiziert werden konnten?
 
2. Der Fokus-Test
Kontrollieren die Kontrollen wirklich nur das, was sie kontrollieren sollen? Schlecht gestaltete Kontrollabläufe führen dazu, dass in einer Kontrollhandlung gleichzeitig mehrere unterschiedliche Eigenschaften einer bestimmten Leistung überwacht werden. Dies kann es schwierig/unmöglich machen, unterschiedliche Ursachen für Fehler zu identifizieren.
Das Konzept adressiert diese Anforderung durch die separate Darstellung von Kriterien und Indikatoren. Allerdings gibt es dabei sehr wenig Hinweise, wie genau die jeweilige Zuverlässigkeit der in der Erarbeitung gewonnenen Informationen über diese Kriterien und Indikatoren bestimmt wird.
 
3. Der Relevanz-Test
Kontrollieren die Kontrollen wirklich die richtige Sache? Schlecht gestaltete Kontrollabläufe führen zu einer Kontrolle von etwas, wobei durch die Handlungen im Rahmen des Kontrolldurchlaufs zwar etwas geschieht, etwas dokumentiert wird, …, aber keine gültigen Informationen zur Aufdeckung und Behebung von Schäden geliefert werden.
Wenn keine nutzbaren Informationen geliefert werden, ist es nicht sinnvoll, diese Kontrollen weiterhin auszuführen. Häufig entwickeln diese Art von Kontrollen ein Eigenleben und sind nur schwer wieder zu entfernen.
Nach meiner Einschätzung sind unterschiedliche Teile des Konzepts unterschiedlich relevant. Wenn kein Gebiet mit ausreichenden Eigenschaften gefunden wird, ist es egal, wie die Qualität der Planung der Auslegung des Endlagers war. Zu der Zuverlässigkeit von präzisen (und weniger präzisen) Vorhersagen für die Zukunft hatte ich bereits oben einen Kommentar eingestellt (es kann viel vorhergesagt werden, ohne dass nachprüfbar ist, wie zuverlässig diese Vorhersagen sind).
 
4. Der Konsistenztest
Dieser Test ergibt eine Aussage darüber, ob die Ergebnisse der Kontrollleistung unabhängig davon sind, wer die Kontrolle ausführt und wann die Kontrolle ausgeführt wird. Schlecht gestaltete Kontrollen resultieren darin, dass die Ergebnisse variieren, je nachdem, durch wen oder wann etwas kontrolliert wird.
Wenn eine Überprüfung ergibt, dass dies der Fall ist, dann müssen Korrekturmaßnahmen ergriffen werden, um die Konsistenz herzustellen (Änderung der Gestaltung der Kontrolle; testen, ob Sie funktioniert, und ähnliche zielgerichtete Aktionen).
Es wird vermutet, dass dieses Defizit durch die verbalargumentative Bewertung adressiert sein soll. Da diese Methode im Konzept nicht im Detail dargestellt wird, ist unklar, ob damit eine wirkliche, oder eine scheinbare Konsistenz erreicht wird.
 
5. Der Zugriffstest
Der Test bestätigt, dass die notwendigen Daten/Informationen leicht abgerufen und verstanden werden können. Schlecht gestaltete Kontrollen führen zu anspruchsvollen Kontrollmechanismen, die weder effektiv noch effizient funktionieren, weil auf die notwendigen Daten nicht direkt zugegriffen werden kann und/oder eine direkte Nutzung nicht möglich ist.
Dies ist bis jetzt im gesamten Verfahren der Fall. Das (lösbare) Problem ist die Umsetzung des Geologiedatengesetzes. Es wäre vielleicht hilfreich, sich an Analogien unter anderem aus der E & P Industrie zu orientieren, wo anderen Parteien (Mitbewerbern, Konkurrenten) Zugriff auf vertrauliche Daten gewährt werden muss, um bestimmte Geschäftsziele erreichen zu können.
 
6. Der Klarheitstest
Der Test bestimmt, ob bei der Interpretation der Ergebnisse der Kontrollhandlung unklare und nicht-eindeutige Ergebnisse möglich sind. Schlecht gestaltete Kontrollen führen dazu, dass unterschiedliche Personen die Ergebnisse der Kontrollleistung unterschiedlich interpretieren, und deshalb unterschiedliche Schlussfolgerungen daraus ziehen.
Genau aus diesem Grund wird dieser Kommentar geschrieben. Was genau sind die Ergebnisse, wenn das Konzept umgesetzt worden ist?
 
7. Der Rechtzeitig-Test
Der Test prüft, ob die Ergebnisse der Kontrollleistung so schnell analysiert und abgerufen werden können, so dass rechtzeitig Maßnahmen ergriffen werden können, und dadurch Schäden vermieden werden.
Schlecht gestaltete Kontrollen führen zu Berichten von Ergebnissen, die erst in einem zeitlichen Abstand nach den Ereignissen den Kontrolleuren zur Verfügung gestellt werden, so dass es fast unmöglich ist, mit dem Ergebnis noch etwas Nützliches zu tun (Wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist).
Ich habe in dem Konzept keinen Zeitrahmen dazu gefunden, bis wann welche Ergebnisse wir verfügbar gemacht werden. Ich hatte allerdings in einem Kommentar oben empfohlen, zu dem Zeitpunkt einen Plan für den Fall zu haben, dass die Ergebnisse nicht das sind, was erwartet wurde (Szenarien).
 
Wenn also, wie im obigen Kommentar zum Thema Kontrollen empfohlen, durch das Erstellen und Testen von Hypothesen (sowie der Darstellung der Ergebnisse) die beteiligte Öffentlichkeit kontrollieren kann, dass die Anforderungen des StandAG Teil 1 §1 (2) nachweisbar eingehalten werden, kann dies stark dazu beitragen, Vertrauen in das Verfahren aufzubauen. 
Dies ist weder in der Vergangenheit gelungen, noch in der ersten Phase der Beteiligung von der Auftaktveranstaltung bis zum Ende der drei Fachkonferenzen, während dessen sich die Zahl der TeilnehmerInnen zum Ende hin halbierte.
Wenn angenommen wird, dass in dieser Phase die Beteiligung am Verfahren hätte zunehmen sollen, indem ein attraktives Angebot an interessierte Personen aus der Öffentlichkeit (BürgerInnen, WissenschaftlerInnen, …) gemacht wird, ist die Messung der Teilnehmerzufriedenheit in dieser Phase ein Beispiel für eine ineffektive und ineffiziente Kontrolle.
Es konnte zwar erkannt werden, dass TeilnehmerInnen unzufrieden waren, es war aber kein Plan vorhanden, wie damit umgegangen werden muss, um die Beteiligung fortlaufend weiter zu erhöhen. Es war auch wohl nicht eindeutig festgelegt, wer in diesem Zusammenhang genau für was verantwortlich war. Das einfachste war daher, einfach so weiter zu machen, wie man begonnen hatte. Irgendwann war man ja auch fertig, es gab etwas was der BGE übergeben werden konnte, und die dann noch übrig gebliebenen TeilnehmerInnen waren auch gar nicht so unzufrieden damit. In der kognitiven Psychologie (siehe Kommentar oben zu Techniken und Methoden bei einer geologischen Exploration) ist dies eine Überlebensverzerrung. Man konzentriert sich auf die Dinge, die ein Ereignis „überleben", und übersieht dabei die Dinge, die dies nicht geschafft haben. Diese sind während der Beobachtung unsichtbar.
Ein frühes Beispiel für den konstruktiven Umgang mit dieser Wahrnehmungsverzerrung ist der Prozess der Verbesserung des Schutzes von (amerikanischen) Kampfflugzeugen im 2. Weltkrieg. Zunächst fokussierte die Forschung auf Schäden an einzelnen Komponenten von Flugzeugen, die noch zur Basis zurückgekehrt waren. Wichtiger ist jedoch die Beurteilung der Schäden an einzelnen Komponenten von Flugzeugen, die ein katastrophales Versagen erlitten haben, und es deshalb nicht geschafft haben, zur Basis zurückzukehren (Internetsuche zum Nachlesen wer da welche Erkenntnisse hatte: Abraham Wald). Bei den Flugzeugen, dies nicht geschafft haben, kann einfacher und besser erkannt werden, welche Bereiche besser geschützt werden müssen, damit sie nicht abstürzen.
 
Anscheinend sind sich auch die einzelnen Parteien des StandAG (speziell die dafür mit Finanzmitteln ausgestatteten BASE, NBG) darüber bewusst, dass eine Beteiligung in Zukunft verbessert ablaufen können sollte. Kontrollen sollten daher nicht in Isolation von der BGE entwickelt und umgesetzt werden, sondern in Kollaboration mit allen Parteien des StandAG. Dafür müssten allerdings Vorschläge im Konzept dokumentiert sein.
 
Es kann auch sein, dass ein grundsätzlich fundamental unterschiedliches Verständnis darüber herrscht, was „wissenschaftsbasiert“ in diesem Zusammenhang bedeutet.
Im Allgemeinen haben Amerika und Europa im Umgang mit Unsicherheiten unterschiedliche kulturelle Einstellungen. Amerika folgt dem (dort so genannten) wissenschaftsbasierten Ansatz. Demnach ist alles erlaubt, solange nicht zweifelsfrei nachgewiesen wurde, dass es schädlich ist.
Zum Beispiel müssen bekannte, bereits eingetretene Schadensfälle eindeutig der Klimakrise zugeordnet werden können, damit entschieden werden kann, deren Wiederholung durch (teure) Maßnahmen verhindern zu wollen. Solange bei Schadensfällen abgestritten werden kann, dass sie durch den Klimakrise verursacht wurden, brauchen keine spezifischen Maßnahmen ergriffen werden.
Mit diesem mentalen Modell ist es sehr einfach, irreversible Schäden zu verursachen.
Der Zwischenbericht Teilgebiete lehnte sich etwas an diesen Ansatz an. Wenn keine Nachweise vorlagen, die zum Ausschluss eines Gebietes nach Anwendung der Mindestanforderungen, … etc.
führten, dann konnte dieses Gebiet ein Teilgebiet sein.
 
Europa folgt sonst in der Regel oft eher dem Vorbeugungsprinzip. Es muss durch Tests nachgewiesen werden, dass etwas unschädlich ist. Dann darf es im Alltag eingesetzt werden.  Bei nicht abschließend geklärten Sachverhalten investiert Europa daher eher in Vorsichtsmaßnahmen.
In manchen Sachverhalten tut sich Europa allerdings schwer damit, das Vorbeugungsprinzip umzusetzen. Dies ist zum Beispiel beim Klimaschutz der Fall.
Als Resultat kann ein Versagen beim Umgang mit Starkregenereignissen beobachtet werden.
 
Wenn hier im Konzept die amerikanische Lesart Gültigkeit hat, würde das bedeuten, dass die BGE bestimmte Sachverhalte in Bezug auf das Endlager nicht notwendigerweise erforschen muss, solange die anderen Parteien im StandAG nicht separat die Notwendigkeit dieser Forschung nachweisen, und diese Notwendigkeit auch von der BGE akzeptiert wird.
Das Konzept liefert keine Erklärungen zur genutzten Bedeutung des Begriffes aus dem StandAG.
Mehr Transparenz würde deutlich machen, wie die BGE den Begriff nutzt.


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RE: Arbeitsstand zu den Methoden rvSU - von MartinW - 03.05.2022, 13:26

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