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Was soll die BGE baulich berücksichtigen?
#1
Was soll die BGE baulich berücksichtigen?

An den Bau des Zwischenlagers sind der BGE enge rechtliche Vorgaben geknüpft. Diese gewährleisten ein größtmögliches Maß an Sicherheit. Sie folgen einerseits konventionellen baurechtlichen Vorgaben, andererseits sind strahlenschutzfachliche Aspekte zu berücksichtigen.
Gleichzeitig gibt es dennoch Spielräume, bei denen die BGE Rückmeldungen aus der Öffentlichkeit aufgreifen kann. Dies betrifft zum Beispiel die Außengestaltung des Gebäudes. In Gesprächen mit der Bevölkerung wurden bereits folgende Wünsche an die BGE herangetragen:

Das Zwischenlager als Mahnmal – „Die Einlagerung der radioaktiven Abfälle ist ein Skandal. Niemals hätte Atommüll in die Schachtanlage Asse II eingelagert werden dürfen. Die Asse ist ein Symbol für die gescheiterte Atompolitik der Bundesrepublik. Vor diesem Hintergrund muss ein Zwischenlager an der Asse als Mahnmal dienen. Als Erinnerung für alle, die auch heute noch versuchen, den Ausstieg aus der Kernenergie rückgängig zu machen. Das Zwischenlager ist gelb anzustreichen, mit einem großen Flügelrad und der Aufschrift: „Mahnmal Asse“ zu versehen.“

Das Zwischenlager in die Natur einbinden – „Das Zwischenlager soll inmitten eines Natur- und Landschaftsschutzgebietes errichtet werden. Dies erfordert, dass das Zwischenlager sich baulich bestmöglich in die Natur einfügt. Das kann zum Beispiel erreicht werden, indem die Außenfassade des Baus mit Holzelementen verkleidet und möglicherweise an verschiedenen Stellen zusätzlich begrünt wird. Auch über eine Begrünung des Daches sollte die BGE nachdenken. “
Die BGE hat diese beispielhaften Vorschläge noch nicht geprüft. Sie wird dies im Zuge der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung tun.  Wie finden Sie diese Vorschläge und welche Ideen haben Sie für die bauliche Umsetzung der erforderlichen Anlagen an der Asse? Ihre Vorschläge können Sie hier im Forum zur Diskussion stellen oder schreiben Sie uns an info-asse@bge.de.
Mehr Informationen zur Frühen Öffentlichkeitsbeteiligung finden Sie auf unserer Internetseite unter www.bge.de/asse-beteiligung
#2
Herr oder Frau Franksmann aus Klein Biewende hat der BGE per Postkarte folgende Anregungen zukommen lassen. Um die Anregungen einer breiteren Öffentlichkeit bekannt zu machen, veröffentlichen wir diese Rückmeldung auch im Forum. Die Wiedergabe erfolgt im Originalwortlaut:

"Die Errichtung einer leistungsstarken Photovoltaikanlage auf den Gebäuden (mindestens 30 KWpeak) wäre ein Anliegen von mir. Mit Anzeige der Leistungsdaten."

Auch ein weiterer Vorschlag zur Photovoltaik erreichte die BGE per Briefpost:

"Sehr geehrte Damen und Herren,
ein weiterer Vorschlag von uns betrifft die Gewinnung von „grüner“ Energie. Da für die Zwischenlagerung sicherlich neue Gebäude gebaut werden, sollten diese mit Solarzellen (Photovoltaik) bedeckt werden. Falls möglich, bestehende Hallen/Häuser ebenfalls. Damit könnte ein Zeichen gesetzt werden:Asse: grüne Natur – grüne Energie."

Antwort der BGE:
Lieber Herr oder liebe Frau Franksmann, sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Anregung. Grundsätzlich ermöglicht die Niedersächsische Bauordnung (NBauO) die Ausstattung mit einer Photovoltaikanlage. Die Anwendbarkeit dieser Option für die Abfallbehandlung und das Zwischenlager sowie weitere technische Details müssen in der noch anstehenden Planung näher untersucht werden.
Viele Grüße, Ihre BGE



Frau Wolff aus Eilum hat der BGE per Postkarte folgende Anregungen zukommen lassen. Um die Anregungen einer breiteren Öffentlichkeit bekannt zu machen, veröffentlichen wir diese Rückmeldung auch im Forum. Die Wiedergabe erfolgt im Originalwortlaut:


"Erdreich ist knapp und sehr kostbar – könnte man evtl. das End- bzw. Zwischenlager auf mit Erde schützend umgeben und bepflanzen?"


Antwort der BGE:
Liebe Frau Wolff,
vielen Dank für Ihre Anregung. Das Zwischenlager dient der sicheren Lagerung der rückgeholten radioaktiven Abfälle bis zu deren Endlagerung. Die sichere Lagerung der Abfälle wird sowohl durch die Überwachbarkeit der Anlage als auch einen schnellen Zugang und einer guten Erreichbarkeit der Anlage von außen (zum Beispiel bei Brandereignissen durch die Feuerwehr) gewährleistet. Eine Anlage, die mit Erde überdeckt wird, verschlechtert das Sicherheitsniveau. Das heißt aber nicht, dass eine solche Bodenüberdeckung oder auch Teilüberdeckung grundsätzlich verboten ist.
Viele Grüße, Ihre BGE




Eine namentlich nicht genannte Person hat der BGE per Postkarte folgende Anregungen zukommen lassen. Um die Anregungen einer breiteren Öffentlichkeit bekannt zu machen, veröffentlichen wir diese Rückmeldung auch im Forum. Die Wiedergabe erfolgt im Originalwortlaut:

"Ein Mahnmal finde ich gut".

Antwort der BGE:
Vielen Dank für das Feedback. Wie sollte aus Ihrer Sicht ein solches Mahnmal gestaltet sein?
Viele Grüße, Ihre BGE
#3
Folgende Vorschläge kamen im Rahmen unserer Postkartenaktion:
  • Starkregen – Schutzmaßnahmen für Remlingen? (A. Cichos aus Remlingen)
  • Viele Mitarbeiter-Parkplätze, Verkehrsführung? (A. Cichos aus Remlingen)
#4
Folgende Anregung zu den baulichen Maßnahmen hat uns per Brief erreicht. Hier zur Diskussion im Wortlaut:

"Sehr geehrte Damen und Herren,
zunächst einmal vielen Dank, dass Sie die Bürger der die Asse umgebenden Gemeinden in die Gestaltung des Asse Zwischenlagers einbeziehen.

Gerne wollen wir Ihnen zu o.g. Thema einen Vorschlag unterbreiten. Dazu möchten wir kurz einen Schritt in die Vergangenheit machen. Im 13. Jahrhundert wurde in der Asse zwischen 1218 und 1223 die damals größte Höhenburg Norddeutschland errichtet und galt für damalige Verhältnises als uneinnehmbar. Die Burg hatte eine Länge von etwa 200m und ein Breite von 35-50m. Sie wurde 1492 durch Feuerlegung vernichtet. Ausgrabungen zeigen auf dem Asse Bergkamm Reste dieser einst so stolzen Burg (Quelle: Asseburg Ruine (noerdliches-harzvorland.com)

Unser Vorschlag ist nun an einer Fassadenseite des „Gebäudes“ die Nachbildung einer begehbaren Befestigungsmauer mit jeweils einem Turm links und rechts der Mauer nachzubauen. Ein Tor sollte in der Mitte den Einlass ermöglichen. Ein Burggraben und eine Zugbrücke wären das Nonplusultra. Ein Café/Restaurant (Innen Aussehen 13. Jahrhundert) mit Sanitärbereich sollte in diesem Nachbau untergebracht werden. Zwei (oder mehr) Ausstellungsräume würden sowohl die Geschichte der Asseburg als auch die Verwendung der Asse als Zwischenlager aufzeigen. Damit könnten die Asse und das Leben im 13. Jahrhundert den Mitbürgern nähergebracht werden und technisch interessierte Spaziergänger erhielten Aufklärung hinsichtlich der Nutzung der Kernenergie. Von „A“ wie „anreichern“ bis „Z“ wie Zwischenlager.

Ein Parkplatz wäre von Vorteil. Das Café/Restaurant könnte abends für Veranstaltungen genutzt werden."


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