30.09.2022, 10:53
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30.09.2022, 10:54 von bge_moderator.)
Was soll die BGE baulich berücksichtigen?
An den Bau des Zwischenlagers sind der BGE enge rechtliche Vorgaben geknüpft. Diese gewährleisten ein größtmögliches Maß an Sicherheit. Sie folgen einerseits konventionellen baurechtlichen Vorgaben, andererseits sind strahlenschutzfachliche Aspekte zu berücksichtigen.
Gleichzeitig gibt es dennoch Spielräume, bei denen die BGE Rückmeldungen aus der Öffentlichkeit aufgreifen kann. Dies betrifft zum Beispiel die Außengestaltung des Gebäudes. In Gesprächen mit der Bevölkerung wurden bereits folgende Wünsche an die BGE herangetragen:
Das Zwischenlager als Mahnmal – „Die Einlagerung der radioaktiven Abfälle ist ein Skandal. Niemals hätte Atommüll in die Schachtanlage Asse II eingelagert werden dürfen. Die Asse ist ein Symbol für die gescheiterte Atompolitik der Bundesrepublik. Vor diesem Hintergrund muss ein Zwischenlager an der Asse als Mahnmal dienen. Als Erinnerung für alle, die auch heute noch versuchen, den Ausstieg aus der Kernenergie rückgängig zu machen. Das Zwischenlager ist gelb anzustreichen, mit einem großen Flügelrad und der Aufschrift: „Mahnmal Asse“ zu versehen.“
Das Zwischenlager in die Natur einbinden – „Das Zwischenlager soll inmitten eines Natur- und Landschaftsschutzgebietes errichtet werden. Dies erfordert, dass das Zwischenlager sich baulich bestmöglich in die Natur einfügt. Das kann zum Beispiel erreicht werden, indem die Außenfassade des Baus mit Holzelementen verkleidet und möglicherweise an verschiedenen Stellen zusätzlich begrünt wird. Auch über eine Begrünung des Daches sollte die BGE nachdenken. “
Die BGE hat diese beispielhaften Vorschläge noch nicht geprüft. Sie wird dies im Zuge der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung tun. Wie finden Sie diese Vorschläge und welche Ideen haben Sie für die bauliche Umsetzung der erforderlichen Anlagen an der Asse? Ihre Vorschläge können Sie hier im Forum zur Diskussion stellen oder schreiben Sie uns an info-asse@bge.de.
Mehr Informationen zur Frühen Öffentlichkeitsbeteiligung finden Sie auf unserer Internetseite unter www.bge.de/asse-beteiligung
An den Bau des Zwischenlagers sind der BGE enge rechtliche Vorgaben geknüpft. Diese gewährleisten ein größtmögliches Maß an Sicherheit. Sie folgen einerseits konventionellen baurechtlichen Vorgaben, andererseits sind strahlenschutzfachliche Aspekte zu berücksichtigen.
Gleichzeitig gibt es dennoch Spielräume, bei denen die BGE Rückmeldungen aus der Öffentlichkeit aufgreifen kann. Dies betrifft zum Beispiel die Außengestaltung des Gebäudes. In Gesprächen mit der Bevölkerung wurden bereits folgende Wünsche an die BGE herangetragen:
Das Zwischenlager als Mahnmal – „Die Einlagerung der radioaktiven Abfälle ist ein Skandal. Niemals hätte Atommüll in die Schachtanlage Asse II eingelagert werden dürfen. Die Asse ist ein Symbol für die gescheiterte Atompolitik der Bundesrepublik. Vor diesem Hintergrund muss ein Zwischenlager an der Asse als Mahnmal dienen. Als Erinnerung für alle, die auch heute noch versuchen, den Ausstieg aus der Kernenergie rückgängig zu machen. Das Zwischenlager ist gelb anzustreichen, mit einem großen Flügelrad und der Aufschrift: „Mahnmal Asse“ zu versehen.“
Das Zwischenlager in die Natur einbinden – „Das Zwischenlager soll inmitten eines Natur- und Landschaftsschutzgebietes errichtet werden. Dies erfordert, dass das Zwischenlager sich baulich bestmöglich in die Natur einfügt. Das kann zum Beispiel erreicht werden, indem die Außenfassade des Baus mit Holzelementen verkleidet und möglicherweise an verschiedenen Stellen zusätzlich begrünt wird. Auch über eine Begrünung des Daches sollte die BGE nachdenken. “
Die BGE hat diese beispielhaften Vorschläge noch nicht geprüft. Sie wird dies im Zuge der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung tun. Wie finden Sie diese Vorschläge und welche Ideen haben Sie für die bauliche Umsetzung der erforderlichen Anlagen an der Asse? Ihre Vorschläge können Sie hier im Forum zur Diskussion stellen oder schreiben Sie uns an info-asse@bge.de.
Mehr Informationen zur Frühen Öffentlichkeitsbeteiligung finden Sie auf unserer Internetseite unter www.bge.de/asse-beteiligung