Die Themen Abfallbehandlung und Zwischenlagerung bewegen die Region seit mehreren Jahren. Aber auch zu anderen Aspekten der Schachtanlage Asse II gibt es ein großes Bedürfnis nach Information und gemeinsamem Austausch. An dieser Stelle können Sie die Themen einbringen, die in den anderen Kategorien keinen Platz haben.
Bisher gibt zwar Zugriffe, aber keine Antworten an den Moderator. Hier also etwas zum lesen.
In so ziemlich jedem Bereich in Deutschland spielen Kosten und Wirtschaftlichkeit eine große Rolle. Jeder, der Kinder hat, spürt dies durch (zum Beispiel) fehlende Betreuungsplätze (kein Geld), schlecht ausgestattete Schulen und Universitäten (kein Geld), bei der Krankenversicherung (wenn die 14 Jahre alt werden), usw. Auch in der Gesundheit kann nicht alles finanziert werden, - damit die Beiträge zur Krankenversicherung noch bezahlbar bleiben. Maßnahmen zur Reduzierung der Folgen der Klimakatastrophe tröpfeln so dahin (kein Geld), da die Katastrophen (zum Beispiel Hochwasser) offensichtlich nur lokal auftreten.
Nur in einem Bereich gilt dies nicht:
„Bei der Diskussion um die Kosten der Rückholung und Stilllegung darf jedoch nicht vergessen werden, dass die Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II keine Frage der Wirtschaftlichkeit ist. Die Rückholung ist allein aus atom- und strahlenschutzrechtlicher Sicht gerechtfertigt und entsprechend als gesetzlicher Auftrag in § 57b des Atomgesetzes formuliert. Die BGE hat diesen gesetzlichen Auftrag grundsätzlich zu erfüllen. Gleichzeitig achtet die BGE im Rahmen ihrer Arbeiten auf eine wirtschaftliche Verwendung der ihr zur Verfügung gestellten Mittel. Nicht zuletzt, da alle Kosten der Schachtanlage Asse II komplett aus Steuermitteln finanziert werden.
Bis zum Beginn der Rückholung im Jahr 2033 rechnet die BGE mit Gesamtkosten von 3,35 Milliarden Euro. Die Unsicherheit ist mit plus/minus 1 Milliarde Euro angeben.“
(Weiter oben in dem Beitrag hieß es noch: „Bisher wurden keine Kostenszenarien für die Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II und deren anschließende Stilllegung erarbeitet. Die Aussagefähigkeit und Belastbarkeit solcher Szenarien wäre zum jetzigen Zeitpunkt höchst spekulativ.“)
Aus meinem Besuch Ende der 1970er Jahre im Bergwerk Asse erinnere ich mich an Blicke durch eine Kamera in einen Lagerraum mit unordentlich herumliegenden Fässern. Ein „Versuch“ ist eigentlich dadurch charakterisiert, dass am Ende alles sicher und möglichst spurlos wieder weggeräumt werden kann. Nichts sah damals nach einem Versuch aus.
Nach Jahren des Ignorierens und Abstreitens war irgendwann klar, dass das Bergwerk Asse für die ihm auferlegte Aufgabe ungeeignet war. (Das wollte nicht gewusst werden, als der Versuchsbetrieb genehmigt wurde.)
Deswegen gibt es her auch scheinbar kein menschliches Versagen. Hätten wir nur nicht dadurch Kosten bei der Entsorgung sparen wollen, indem wir ein bereits vorhandenes Bergwerk nutzten!
So ein Salzstock ist ansonsten angeblich ein gut geeignetes Endlager. Im Zwischenbericht Teilgebiete, in dem mögliche Gebiete für die Einlagerung von hochradioaktivem Abfall dokumentiert werden, gibt es in der Umgebung des Bergwerks Asse allerdings kein geeignetes Teilgebiet in Steinsalz in steiler Lagerung. Es ist sicherlich für alle Steuerzahler, die dieses Vorhaben finanzieren, interessant zu wissen (ähnlich wie bei dem Bericht der BGE zum Salzstock Gorleben), warum spezifische Teile des Salzstock Asse unter Betrachtung aller Kriterien des StandAG als Endlagerlösung geeignet sind.
Wie sieht nun diese Lösung aus, die wir alle mit unseren Steuern finanzieren? Was ist hier so toll, weltbewegend, und wichtig, dass die Einsparungen bei Kindern, Gesundheit, Klimaschutz, usw. gerechtfertigt sind?
Die Lösung besteht darin, die im Bergwerk Asse eingelagerten radioaktiven Abfälle von einem Teil des Salzstocks in einen anderen Teil des Salzstocks umzulagern (eben einen, der vorher noch nicht durch Bergbau beschädigt worden war).
Das könnte ganz gut funktionieren, wenn alle jetzt getroffenen Annahmen sich im Nachhinein als richtig herausstellen:
1. Es sind alle Einlagerungsräume im Bergwerk Asse zusammen mit den darin befindlichen radioaktiven Abfällen hinreichend zuverlässig bekannt (Lage, Größe, Zustand, …).
2. Durch geeignete Maßnahmen während des Leerens eines Einlagerungsraumes (der Einlagerungsräume) wird verhindert, dass sich Teile des Bergwerks destabilisieren, und den Zugang zu bestimmten Einlagerungsräumen oder Teilen davon unmöglich machen.
3. Einflüsse aus der Tätigkeit der Bergung in einem Teil des Salzstocks (altes Bergwerk) wirken sich nicht auf den anderen Teil des Salzstocks (neues Bergwerk) so aus, dass dort auch wirklich ein sicheres Endlager entsteht.
4. Durch das Öffnen vorhandener Einlagerungsräume wird keine (weitere, zusätzliche) Zirkulation von Flüssigkeiten ermöglicht, die einer möglichen Korrosion von Abfallbehältern (egal wo im Bergwerk) Vorschub leisten. Damit wird zuverlässig verhindert, dass ein Transport von radioaktiven Elementen in wässriger Lösung entsteht.
5. Der noch vorhandene Forschungsbedarf zur grundsätzlichen Bestätigung einer Einlagerung von radioaktiven Abfällen in Salzgesteinen ist in diesem Zusammenhang nicht relevant. (Dies könnte in einer spezifischen Veröffentlichung zu diesem Thema für alle gut lesbar dargestellt werden, und wäre auch für andere Geschäftsbereiche der BGE relevant.)
6. Die lokale Geologie, die im Umfeld des Bergwerks Asse für eine Einlagerung denkbar ungeeignet ist (laut BGE Portal: Themenschwerpunkt: Das Wasser in der Asse - Warum läuft Wasser in die Asse?), ist an dem neuen Standort ausreichend anders.
Wenn es jetzt schon Erkenntnisse gibt, dass diese Annahmen nicht zutreffen, ist nicht nur die vorläufige Kostenschätzung hinfällig, sondern möglicherweise das ganze Vorhaben. Im vorhandenen Informationsmaterial habe ich dazu nur eingeschränkt/keine Informationen gefunden.
Vielleicht gibt es die ja, und die BGE könnte in diesem Forum dazu direkt Links auf diese Dokumente einstellen. Diese Transparenz würde sicherlich hilfreich für eine aufschlussreiche und zufriedenstellende Auseinandersetzung mit dem Vorhaben sein.
Zudem könnten die jetzt ablaufenden Arbeiten deutlich transparenter gestaltet werden. Zum Beispiel: Vor über zweieinhalb Jahren wurde die Geländeaufnahme ca. 37,5 Quadratkilometern 3D-Seismik abgeschlossen. Noch immer sind keine Beispiele für die Ergebnisse und ersten Auswertungen veröffentlicht.
Sehr viel mehr Vertrauen würde vielleicht dadurch geschaffen, indem mögliche Ereignisse betrachtet werden, welche die Planung und Verfolgung anderer Vorgehensweisen erzwingen würden. Was passiert, wenn die geologische Erkundung des neuen Standortes aufzeigt, dass keine uneingeschränkte Eignung besteht? (Aus den unter dem Themenbereich Standortüberwachung und -erkundung - Wesentliche Unterlagen – Geologe zur Verfügung gestellten Dokumenten erschließen sich nicht unbedingt neue Standorte in dem Gebiet, was mit 3D-Seismik überdeckt ist.)
Was passiert, wenn die überarbeiteten Kenntnisse aus der Dokumentation des eingelagerten Materials sich vor Ort als falsch erweisen? Was …
Es ist nachvollziehbar, dass die BGE sich so definiert, dass sie einen vorhandenen gesetzlichen Auftrag umsetzt. Leider war die Gesetzgebung zum Umgang mit Atomkraft und Endlagerung radioaktiver Abfälle in der Vergangenheit alles andere als perfekt. Die Rechtsprechung auch nicht: Wer erinnert sich nicht an das Gerichtsurteil mit dem das Bergwerk Asse II als „trocken“ und für „geeignet zur Einlagerung von radioaktiven Abfällen“ erklärt wurde.
Unklar bleibt in diesem Zusammenhang die Rolle des Bundesamts für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) als Aufsichtsbehörde. Wenn man dort nach „Asse“ sucht, ist der letzte Eintrag über 2 Jahre alt und erklärt, dass ein eine Projektplanung trotz Aufforderung an die BGE noch immer nicht vorliegt. Interessanter wäre zu wissen, wie das BASE herausfinden würde, dass das jetzt verfolgte Vorhaben sein Ziel nicht erreicht, und das Gesetz wieder geändert werden müsste.
vielen Dank für Ihr Posting, in dem Sie interessante Fragestellungen rund um die Schachtanlage Asse II ansprechen. Gern wollen wir auf einige Punkte eingehen:
Finanzierungsfragen: Die finanzielle Ausstattung der BGE für die Umsetzung der Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II wird jährlich durch den Bundestag im Rahmen der Verabschiedung des Bundeshaushalts genehmigt. Sicherlich ist es wichtig darüber zu diskutieren, welche Mittel in welcher Höhe wofür ausgegeben werden. Sie haben einige Beispiele genannt. Gleichzeitig ist dies eine politische Entscheidung des Bundestages. Klar ist, dass die Rückholung dem Schutz von Menschen und Umwelt dient und zur Gewährleistung der Langzeitsicherheit gerechtfertigt ist. Die BGE setzt die ihr zugewiesenen Steuermittel sparsam und wirtschaftlich ein.
Versuchsbergwerk: Die Entscheidung für die Nutzung der Schachtanlage Asse II als sogenanntes Forschungsbergwerk in den 1960er Jahren muss aus heutiger Sicht als Fehlentscheidung bezeichnet werden. Ihre Einschätzung entspricht daher auch der heutigen Einschätzung der BGE.
Umlagerung der radioaktiven Abfälle: Die Option der Umlagerung der radioaktiven Abfälle am Standort Asse wurde im sogenannten Optionenvergleich (2009 – 2010) als eine von drei möglichen Stilllegungsoptionen geprüft. Gegen die Umlagerung spricht, dass die gesetzlich geforderte Langzeitsicherheit nicht sichergestellt werden kann. Zudem bestünde das Risiko, dass keine geeigneten Einlagerungsbereiche gefunden werden und die Option weitaus am längsten dauern würde. Vor diesem Hintergrund ist nach heutigem Stand von Wissenschaft und Technik die Rückholung des Atommülls die bestmögliche Stilllegungsoption. Weitere Informationen zum Optionenvergleich finden Sie auf der Archivseite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS): https://archiv.bge.de/archiv/www.asse.bu...0/001.html
Darüber haben Sie richtigerweise angemerkt, dass auch im Zwischenbericht Teilgebiete festgehalten ist, dass der Salzstock Asse nicht für die Endlagerung radioaktiver Stoffe geeignet ist. Alle Details zum Zwischenbericht Teilgebiete finden Sie auf unserer Internetseite: https://www.bge.de/de/endlagersuche/zwis...ilgebiete/
Vielen Dank für die zügige Antwort auf einen Teil meiner Anmerkungen. In der Vergangenheit kamen Antworten erst, wenn das Forum geschlossen war. Daher wurde Möglichkeit (nach meinem Wissen) noch nie betrachtet, dass diese Antworten möglicherweise unbefriedigend sind. Ich möchte dies deshalb an einem Beispiel illustrieren.
Ich hatte geschrieben: „Zudem könnten die jetzt ablaufenden Arbeiten deutlich transparenter gestaltet werden. Zum Beispiel: Vor über zweieinhalb Jahren wurde die Geländeaufnahme ca. 37,5 Quadratkilometern 3D-Seismik abgeschlossen. Noch immer sind keine Beispiele für die Ergebnisse und ersten Auswertungen veröffentlicht.“
Mir ist durchaus klar, dass es Verzögerungen gab. Ich vermute auch, dass die Zeiträume für das Processing und die Interpretation deutlich länger sind, als dies in Vorhaben in der Lagerstättenindustrie der Fall ist. Die prozessierten und jetzt interpretierten Daten werden seit mindestens August 2022 (Datum des Magazins Einblicke) interpretiert. Deshalb hätten nach meiner Meinung Beispiele für reflexionsseismische Daten (mal ohne, mal mit Interpretation) veröffentlicht werden können.
Vor dem Hintergrund, die Arbeit transparent machen zu wollen, empfinde ich die bereitgestellten Informationen als unbefriedigend.
Welche Art der Qualitätssicherung wurde während des Processing verwendet? Ich war an Erwerb, Processing und Interpretation von mehreren 3D-seismischen Datensätzen beteiligt (zum Teil mehrere 100 Quadratkilometer groß). Es gab regelmäßig Probleme durch (keine Ahnung wie das auf Deutsch heißt) incorrectly picked stacking velocities, incorrect fault migration, insufficient surface correction, incorrect filtering und anderes mehr. Dies wurde dann jeweils auch als Problem identifiziert, und Teile des Processing mussten wiederholt werden. Trotzdem waren die Datensätze nach 5 bis 10 Monaten bereit für eine geologische Interpretation. Es gibt vom BGE keine Informationen, was genau wann mit welchen Auswirkungen passiert ist.
Die Aussage, dass mit dem bestehenden Auftragnehmer keine Einigung über die weitere Bearbeitung erzielt werden konnte, und deshalb ausgehend von den Rohdaten die Daten in Eigenleistungen bearbeitet wurden, wirft weitere Fragen auf. Das BGE erscheint nicht unbedingt als ein Kompetenzzentrum für das Processing von seismischen Daten. Was wurde nun besser (vollständiger, richtiger, genauer, präziser, gültiger …) gemacht?
Wie wurde nachgewiesen, dass dies der Fall ist?
Wie zuverlässig lassen sich die Daten ausgehend von den vorhandenen Bohrungsdaten interpretieren (character of amplitudes for horizons of interest, lateral continuity, quality of fault identification, …)? Wenn innerhalb der nächsten 5 Monate nicht nur ein geologisches Modell, sondern auch eine kinematische Modellierung vorliegen soll, sollte die jetzige Darstellung von Beispielen kein Problem sein, zudem die Zwischenergebnisse der 3D-Seismik bei den Planungen für den Schacht Asse 5 bereits berücksichtigt wurden.
Die Suche nach: „Kinematische Modellierung Asse“ ergibt im Portal der BGE 288 Ergebnisse, davon rein auf die Asse bezogen 155 Ergebnisse, rein auf „kinematisch“ bezogen 4 Ergebnisse für die Asse, und keine Ergebnisse für Asse bezogen auf „kinematische Modellierung“. Die 2 Suchergebnisse für die Asse scheinen keine kinematische Modellierung darzustellen. Was genau wird modelliert? Welche Eingangsdaten werden verwendet? Wie wird mit Modellungewissheiten umgegangen? Es ist wenig befriedigend, wenn man ein Interview liest, und dann zu direkt auftauchenden Fragen keine Antworten findet. Im Beitrag #9 vom 11.4.2022 im BGE Forum Konsultation Methodik repräsentative vorläufige Sicherheitsuntersuchungen bei der Standortauswahl › Konsultation zur Methodik der repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen hatte ich zur Nutzung von Modellen Anmerkungen eingestellt. Findet innerhalb der BGE dazu ein Austausch statt, oder arbeitet jeder Bereich (Asse, Konrad, Morsleben, Endlager, …) weitgehend eigenständig?
Daraus ergibt sich die Frage: Wie wird das für Ende ersten Quartals 2023 angekündigte Modell der Asse validiert?
Ähnlich wie bei der Endlagersuche findet etwas in der BGE statt, es ist aber nur teilweise transparent, was stattfindet. Wer legt fest, was Mitbürger*innen sehen wollen? Die Mitbürger*innen?
Allen ist klar, dass etwas geschehen muss. Die Ausseinandersetzung dazu ist jedoch erheblich eingeschränkt, so als ob BGE und BASE alles wissen und Beiträge von außen lediglich (zu tolerierende) Texte sind, die wahrgenommen werden können, die aber nie in die Gestaltung dieses Vorhabens einfließen.
26.10.2022, 13:31 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11.11.2022, 13:44 von bge_moderator.)
Hier veröffentlichen wir mehrere Zuschriften unserer Postkarten-Aktion:
Thorsten Ruppelt aus Groß Vahlberg hat der BGE per Postkarte folgende Anregungen zukommen lassen. Um die Anregungen einer breiteren Öffentlichkeit bekannt zu machen, veröffentlichen wir diese Rückmeldung auch im Forum. Die Wiedergabe erfolgt im Originalwortlaut:
-Abluftschornstein (nicht verstecken) zur weiträumigen Verteilung der Strahlenemissionen mindestens 250 - 300 m hoch
-Keine neuen Verwaltungs- und Laborgebäude im FFH-Gebiet
-K513 bleibt offen oder/und Kompensationsmaßnahmen für Vahlberg erforderlich
Antwort der BGE
Lieber Herr Ruppelt,
vielen Dank für Ihre Anregungen. Bezüglich der Höhe des Abwetterbauwerks können wir Ihnen folgende Rückmeldung geben: Die Höhe des Abwetterbauwerks richtet sich nach physikalischen Notwendigkeiten und praktischer Umsetzbarkeit. Eine geringere Höhe wird also nicht deshalb gewählt, um das Bauwerk „zu verstecken“. Bei kerntechnischen Anlagen hängen die zu erwartenden Dosen im Wesentlichen von drei Faktoren ab: Zum einen von dem Quellterm, der sowohl für den bestimmungsgemäßen Betrieb als auch für den Störfall definiert und genehmigt wird. Diesen Quellterm kennen wir für die Rückholung im Detail noch nicht, da der genaue Umgang mit radioaktiven Stoffen noch nicht festgelegt ist. Dies erfolgt erst im Zuge der derzeitigen Entwurfsplanungen. Zum anderen werden die Ablagerungen (Depositionen) samt Folgedosen wesentlich durch die Freisetzungsbedingungen (Emissionsbedingungen) beeinflusst. Hierbei ist die Höhe, in dem Stoffe freigesetzt werden, nur ein Parameter. Unter anderem fließen hier zum Beispiel auch Geschwindigkeit und Temperatur der Abwetter mit ein. Als drittes beeinflussen Wetter und die natürlichen Höhenstrukturen (Orographie) wesentlich die Ablagerungen und daraus resultierende Dosen. Beide Faktoren sind nicht zu verändern. Die Höhenstruktur hat einen größeren Einfluss, wenn die Emissionshöhe in dem Bereich liegt, der sich aus der Höhe der Geländestruktur und der Höhe des Bewuchses ergibt. Oberhalb dieses Bereiches, in dem auch die geplante Freisetzungshöhe liegt, ist der Einfluss der Höhenstruktur begrenzt. Aufgrund der gegebenen Rahmenbedingungen ist ein höheres Abwetterbauwerk aus physikalischen Gründen nicht notwendig. Die sich aus der Freisetzung ergebenden Dosen würden sich auch durch ein höheres Abwetterbauwerk nicht wesentlich verändern. Die Maxima der Strahlenbelastung werden am Anlagenzaun erwartet. Eine größere Höhe des Kamins würde zu keiner wesentlichen Veränderung führen.
Viele Grüße Ihre BGE
Die BGE haben mehrere Postkarten erreicht, in denen ein Standortvergleich von Asse-nahen und Asse-fernen Zwischenlagerstandorten gefordert wird. Warum die BGE einen Asse-nahen Standort als sachgerecht und genehmigungsfähig bewertet, hat sie mehrfach dargestellt. Informationen dazu finden Sie unter anderem in einer Pressemitteilung vom 23. August 2022: https://www.bge.de/de/asse/meldungen-und...lage-asse/
Über den Standortvorschlag möchte die BGE weiter in den Dialog treten. Einen Standortvergleich lehnt die BGE jedoch weiterhin ab. Es kann nur um das Wie der Umsetzung gehen und nicht um das Ob.
Folgende Statements haben die BGE per Postkarte erreicht (wird bei Bedarf fortlaufend aktualisiert):
"Ohne alternative Zwischenlager-Standort-Prüfung keine Beteiligung an d. Dialogveranstaltung" (anonym)
"Führen Sie zuerst endlich einen zugesagten ergebnisoffenen Optionenvergleich von Asse-nahen und –fernen Standorten eines Zwischenlagers durch, bevor solche Sie solche Ablenkungsmanöver inszenieren! Peinlich!! (Hans-Joachim Wendt aus Seinstedt)
"Kein Zwischenlager an der Asse!! Keine Verdummung der Bevölkerung!" (anonym)
"Ein ergebnisoffener Standortvergleich auch mit assefernen Standorten für das Zwischenlager." (Holger Barkhaus aus Sickte)
"Es käme doch wohl erst die Rückhol-Planung. Bevor die noch nicht genehmigte Rückholung geklärt ist, brauchen wir dafür kein Gebäude" (anonym) Antwort der BGE:
Vielen Dank für den Hinweis. Der Gesetzgeber hat der BGE aufgetragen, die Schachtanlage unverzüglich stillzulegen und nach Möglichkeit zuvor die radioaktiven Abfälle zurückzuholen. Die BGE plant, im Jahr 2033 das erste Fass an die Tagesoberfläche zu holen. Hierfür wird die Rückholung in mehreren Antragskomplexen beantragt. Die Beantragung und Bearbeitung erfolgt parallel. Ziel ist es, dass im Jahr 2033 alle notwendigen Genehmigungen für die Rückholung vorliegen. Würde zunächst der letzte Antragskomplex IV beantragt und erst nach dessen Genehmigung mit den anderen Verfahren begonnen, hätte dies erhebliche Verzögerungen für den Beginn der Rückholung zur Folge. Weitere Informationen zu den Antragskomplexen finden Sie auf unserer Internetseite https://www.bge.de/de/asse/themenschwerp...nehmigung/
Auch ein berühmter Bürger der Region hat uns geschrieben: Till Eulenspiegel auf Groß Vahlberg (zum Vergrößern bitte klicken):
Die BGE haben mehrere Postkarten erreicht, in denen die Notwendigkeit der Rückholung grundsätzlich in Frage gestellt wird.
Die Rückholung ist seit 2013 gesetzlicher Auftrag der BGE. Der Auftrag wurde erteilt, nachdem in den Jahren 2009 und 2010 drei Stilllegungsoptionen geprüft wurden. Einzig durch die Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II kann nach heutigem Stand von Wissenschaft und Technik die Langzeitsicherheit gewährleistet werden. Weitere Informationen zum Optionenvergleich finden Sie auf der Archivseite des Bundesamtes für Strahlenschutz: https://archiv.bge.de/archiv/www.asse.bu..._node.html
Folgende Statements haben die BGE per Postkarte erreicht (wird bei Bedarf fortlaufend aktualisiert):
"Bitte, laßt das alles da unten!"(anonym)
"Lasst den Müll da unten! Nur ein Endlager wäre hilfreich." (Westeroth aus Cremlingen)
"Beton rein und Ruhe ist!"(anonym)
J. Maier aus Remlingen hat der BGE per Postkarte folgende Anregungen zukommen lassen. Um die Anregungen einer breiteren Öffentlichkeit bekannt zu machen, veröffentlichen wir diese Rückmeldung auch im Forum. Die Wiedergabe erfolgt im Originalwortlaut:
"Ich würde mir wünschen, das für die große Fläche Wald, die für das Zwischenlager gerodet wird, an anderer Stelle der Asse aufgeforstet wird. Für die Natur + die Tiere."
Antwort der BGE
Liebe Frau oder lieber Herr Maier,
vielen Dank für Ihre Anregung. Grundsätzlich wird für den Bau des geplanten Schacht Asse 5 Wald gerodet werden müssen, nicht jedoch für die Realisierung der Abfallbehandlungsanlage und des Zwischenlagers. Die Umsetzung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für die durch die Rückholung notwendigen Eingriffe in die Natur waren Teil der im Jahr 2021 umgesetzten frühen Öffentlichkeitsbeteiligung. Wir greifen den Vorschlag aber auch in diesem Jahr gerne auf und geben das an die zuständigen Kolleg*innen weiter.
Ein ähnlicher Vorschlag wurde im vergangenen Jahr unterbreitet. Die BGE hat den Vorschlag geprüft und kommt zu folgender Einschätzung: Es ist im Interesse der BGE entstehende Schäden an der Natur möglichst ortsnah auszugleichen. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass hier einerseits die notwendigen Flächen zur Verfügung stehen müssen, andererseits die Maßnahmen geeignet sind, einen gleichwertigen Lebensraum zu schaffen. Welche Kompensationsmaßnahmen umgesetzt werden, ist vom jeweils vorliegenden Einzelfall abhängig. Wenn vor Ort ein Ausgleich auch nach gewissenhafter Prüfung nicht möglich ist, wird die BGE auf Ersatzmaßnahmen zurückgreifen müssen.
Viele Grüße
Ihre BGE
Eine namentlich nicht genannte Person hat der BGE per Postkarte folgende Anregungen zukommen lassen. Um die Anregungen einer breiteren Öffentlichkeit bekannt zu machen, veröffentlichen wir diese Rückmeldung auch im Forum. Die Wiedergabe erfolgt im Originalwortlaut:
"Wie lange bleibt der Atommüll im Zwischenlager und wo geht er danach hin?"
Herr oder Frau Westeroth aus Cremlingen hat der BGE per Postkarte folgende Anregungen zukommen lassen. Um die Anregungen einer breiteren Öffentlichkeit bekannt zu machen, veröffentlichen wir diese Rückmeldung auch im Forum. Die Wiedergabe erfolgt im Originalwortlaut:
"Auf ein Zwischenlager verzichten. Darüber hinaus ein Endlager erstellen. Alles aus einem Salzstock kommende rostet an der Erdoberfläche sehr viel stärker."
Antwort der BGE:
Für die radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II steht noch kein annahmebereites Endlager zur Verfügung. Dieses muss noch gefunden werden. Dies wird im Rahmen der Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle berücksichtigt. Wann ein Endlager zur Verfügung steht, kann heute nicht sicher prognostiziert werden. Vermutlich wird dies zu Beginn der zweiten Hälfte dieses Jahrhunderts der Fall sein. Wo das Endlager errichtet werden kann, wird der weitere Suchprozess zeigen.
Gleichzeitig kann die BGE mit der Rückholung nicht warten, bis ein solches Endlager zur Verfügung steht. Zu groß ist die Gefahr, dass der bestehende Lösungszutritt nicht mehr beherrschbar wird. In einem solchen Fall müsste die Rückholung abgebrochen werden. Daher müssen die Abfälle zunächst in ein Zwischenlager gebracht werden. In ein solches Zwischenlager werden ausschließlich die zurückgeholten Abfälle aus der Schachtanlage Asse II eingelagert. Zuvor werden die Abfälle sicher verpackt (konditioniert). Dort würden sie so lange bleiben, bis die Abfälle an ein Endlager abgegeben werden können.
Edward Przybylski aus Abbenrode hat der BGE per Postkarte folgende Anregungen zukommen lassen. Um die Anregungen einer breiteren Öffentlichkeit bekannt zu machen, veröffentlichen wir diese Rückmeldung auch im Forum. Die Wiedergabe erfolgt im Originalwortlaut:
"Die Wiedergutmachung der Fehler, die hier bei Asse 2 von Beginn an gemacht wurden, kann nur darin bestehen, daß die hiesige Bevölkerung konsequent geschützt wird vor radioaktiven Emissionen. Wenn dieser Schutz größer ist bei unterirdischer Behandlung des Abfalls, dann sollte das die bessere Lösung sein oder wenn er am größten ist, bei Nichtbehandlung, dann sollte das die Konsequenz sein!"
Kurt Bruch aus Vahlberg hat der BGE per Postkarte folgende Anregungen zukommen lassen. Um die Anregungen einer breiteren Öffentlichkeit bekannt zu machen, veröffentlichen wir diese Rückmeldung auch im Forum. Die Wiedergabe erfolgt im Originalwortlaut:
"Sehr geehrte Damen und Herren, eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist eine gute Sache. Aber hier haben wir es doch mit einer Eulenspiegelei zu tun. Selbst bei positiven Stellungnahmen handeln Sie doch nur nach Ihren Vorstellungen."
Eine anonyme Person hat der BGE per Postkarte folgende Anregungen zukommen lassen. Um die Anregungen einer breiteren Öffentlichkeit bekannt zu machen, veröffentlichen wir diese Rückmeldung auch im Forum. Die Wiedergabe erfolgt im Originalwortlaut:
"Seit 60 Jahren werden wir für 'dumm verkauft'. Keine Regierung war wirklich an den Menschen hier interessiert. Glauben Sie wirklich, dass die Menschen an der Asse an Form oder Farbe ein Mitspracherecht wünschen??? Erweiterung des Strahlenschutzes… das müssen die Profis zum Schutz der Bevölkerung entscheiden."
A. Cichos aus Remlingen hat der BGE per Postkarte folgende Anregungen zukommen lassen. Um die Anregungen einer breiteren Öffentlichkeit bekannt zu machen, veröffentlichen wir diese Rückmeldung auch im Forum. Die Wiedergabe erfolgt im Originalwortlaut:
"Große m²-Fläche bebaut – Ausgleichsflächen?"
Antwort der BGE: Jeder Eingriff in die Natur ist grundsätzlich zu vermieden werden. Ist es nicht möglich den Eingriff zu vermeiden, ist er zuerst zu minimieren und die verbleibenden Eingriffe sind zu kompensieren. Das ist gesetzlich geregelt. Die Natur darf aufgrund des Eingriffes in ihrer Gesamtheit nicht verschlechtert werden. Wir als BGE streben langfristig sogar eine Aufwertung an. Am liebsten würden wir die Eingriffe möglichst vor Ort ausgleichen. Ob das im Einzelfall gelingt, hängt von den zur Verfügung stehenden Ausgleichsflächen ab.
Dieser Beitrag bezieht sich auf den Beitrag vom 25.10.2002 (siehe oben). Dort wurden im ersten Teil Fragen zum Status der Bearbeitung der 3D-seismischen Daten gestellt. Durch Antworten könnte die BGE ihre Aussagen zu dem Thema mit Nachweisen belegen, und dadurch Vertrauen in die geleistete Arbeit aufbauen. Um Transparenz für das Vorhaben zu schaffen, sollte die Darstellung mindestens 9 Abbildungen umfassen:
1. Ein detailliertes geologisches Profil durch das Bergwerk Asse (so wie man es in vielfältiger Form im Internet findet und wo nicht nur die einzelnen Schichten (des Zechsteines, der Trias, des Jura, etc. zu erkennen sind, sondern auch die Überprägung durch Störungen sowie die Einlagerungskammern des Bergwerks und weiteres mehr). Von besonderer Relevanz ist die Markierung der Lokationen, wo Wasser zutritt.
2. Eine nicht (geologisch) interpretierte seismische Linie entlang dieses geologischen Profils (kann in einem 3D-seismischen Datensatz einfach erzeugt werden).
3. Diese seismische Linie noch einmal, diesmal mit der geologischen Interpretation. Auf der Abbildung sollte es möglich sein, die einzelnen Amplituden zu erkennen
4. Eine nicht (geologisch) interpretierte seismische Linie über den neuen Standort (kann in einem 3D-seismischen Datensatz einfach erzeugt werden).
5. Diese seismische Linie noch einmal, diesmal mit der geologischen Interpretation. Auf der Abbildung sollte es möglich sein, die einzelnen Amplituden zu erkennen.
6. Ein detailliertes geologisches Profil durch den geplanten neuen Standort, mit den Details wie Abbildung 1.
7. Eine nicht (geologisch) interpretierte seismische Linie, die über das Bergwerk Asse und über den neuen Standort führt (kann in einem 3D-seismischen Datensatz einfach erzeugt werden).
8. Diese seismische Linie noch einmal, diesmal mit der geologischen Interpretation. Auf der Abbildung sollte es möglich sein, die einzelnen Amplituden zu erkennen.
9. Ein detailliertes geologisches Profil durch den alten und den neuen Standort (mit den Details wie Abbildung 1).
Um eine kinematische Modellierung durchzuführen, sollten die Daten für diese Abbildungen vorhanden sein, und im Internet darstellbar sein.
Stattdessen bis jetzt:
Danach hatte ich mir aufklärende Informationen zur kinematischen Modellierung gewünscht (siehe auch Beitrag im Forum Konsultation Methodik repräsentative vorläufige Sicherheitsuntersuchungen bei der Standortauswahl und Antwort durch die BGE).
Bis jetzt:
Im unteren Teil des Beitrags sind Fragen wiederholt, die bereits vorher unbeantwortet blieben. Wenn man sich den Optionenvergleich anschaut (siehe Link oben im Beitrag der BGE), der zu der Entscheidung (Bergung) geführt hat, wäre zu erwarten, dass nach über 10 Jahren zumindest die bestehenden Unsicherheiten des Vorhabens daraufhin begutachtet wurden, ob es neue Erkenntnisse gibt, die die damalige Einschätzung verändern könnten.
Dazu habe ich keine Informationen gefunden.
Da die vielen Milliarden Euro jetzt ausgegeben werden sollen, habe ich nach der geologischen Darstellung des Schadensfalls gesucht, der diese Verwendung von Steuergeldern begründet. Zu erwarten wären mindestens 2 senkrecht zueinanderstehende seismische Linien über das Bergwerk, den Salzstock, und 5 bis 10 km weg davon über die den Salzstock angrenzenden Schichten. Diese Linien werden sowohl mit, als auch ohne geologische Interpretation gezeigt. Basierend auf diesen Linien werden geologische Profile dargestellt. Die Bohrungen, die die geologische Interpretation bestätigen, werden angezeigt. Die geologischen Profile zeigen die Lithologie der vorhandenen Gesteinsschichten. Für die Bohrungen liegen vollständige lithologische Profile vor. Außerdem ist angegeben, welches Ziel die jeweilige Bohrung hatte, und wie sich Vorhersage von Ergebnis unterscheidet. (Bohrlochmessungen, die die Interpretation stützen, sind hilfreich). Es ist zu erkennen, was mit Messdaten belegt ist, und was interpretiert wurde.
Im ersten Schritt wird dokumentiert, wie zuverlässig diese Darstellung ist, oder ob alternative Interpretationen möglich sind. Wenn alternative Interpretationen möglich sind, dann wird der Einfluss auf das Gesamtmodell (Art und Größe der Unsicherheiten) dargestellt.
Auf den geologischen Profilen ist der Zutritt von Wasser im Bergwerk zuverlässig gekennzeichnet. In diesem Zusammenhang bedeutet dies: wann trat an genau welchem Ort wieviel Wasser mit welcher Zusammensetzung ein. Bei unterschiedlichen Eintrittslokationen ist ein Lokationssystem mit Referenz zu Tabellen vorhanden. Da es sehr detaillierte 3D Modelle des Bergwerks gibt, reicht zur ersten Übersicht eine Projektion in die 2D Ebene auf den beiden geologischen Profilen aus. (Es hätte natürlich auch ein vollständiges 3D geologisches Modell erstellt werden können, woraus dann beliebig viele Schnitte angezeigt würden können: für jeden Wasserzutritt mindestens einer).
Mit diesen Daten sind dann Hypothesen gebildet worden: Wann wurde wo wieviel Wasser mit welcher Zusammensetzung erwartet? Von woher kommt dieses Wasser? Welche Nachweise sind für die Zuordnung vorhanden? Besteht ein kontinuierlicher Zufluss, sind Zunahmen und Abnahmen erwartet worden? Welchen Einfluss hatten Maßnahmen (Beton) im Bergwerk (Vorhersage), und was war das Ergebnis?
Anhand der Messungen des Zuflusses und der Zusammensetzung des Wassers im Vergleich mit den Vorhersagen wurde ermittelt, wie gut das System verstanden worden war.
Im ersten Schritt wurde das Alter des Wassers bestimmt. Handelt es sich um fossiles Wasser aus den anliegenden Formationen, oder um jüngeres Wasser, was auf Störungszonen zirkuliert? Ändert sich das Wasser während des Zuflusses? Ist dies je nach Lokation unterschiedlich?
Bei nachgewiesen jungem Wasser sind Maßnahmen zum Erwerb von Daten getroffen worden. Um nachzuweisen, dass es sich um versickerndes Oberflächenwasser handelt, was (vermutet) (relativ) schnell im Salzstock ankommt, wurden Tracer genutzt, um das bestehende Verständnis des Systems zu validieren.
Dieses Verständnis ist dann auf den zwei geologischen Profilen als Zirkulationswege des Wassers dargestellt.
Ohne Nachweise, dass das existierende geologische System hinreichend zuverlässig verstanden worden ist, beruht eine Entscheidung darüber, was mit dem Standort geschehen muss, weniger auf Daten, als auf Spekulationen/Annahmen darüber, was Beobachtungen wohl bedeuten können.
Vermutlich gibt es diese Darstellung. Ich habe sie jedoch nicht gefunden und bitte deshalb um Hinweise.
Ohne ein zuverlässiges Verständnis des Systems ist eine zuverlässige Planung von massiven Eingriffen (Leeren von Hohlräumen) kaum möglich, wozu in den einzelnen Foren (Bauliche Maßnahmen, …) Rückmeldungen aus der Bevölkerung angeregt werden.
Ich kann die drei betrachteten Optionen (Vollverfüllung, die Rückholung aller oder Teile der Abfälle, und die interne Umlagerung aller oder Teile der Abfälle) nachvollziehen. Eine Vollverfüllung adressiert nicht das Problem, dass dann Wasser mit radioaktivem Material in die Biosphäre gelangen wird. Die Umlagerung erinnert an das Umstellen der Liegestühle auf der Titanic. Die Rückholung erscheint dann als einzige Maßnahme übrig zu bleiben.
Bisher habe ich mich nicht für den Umgang mit der Asse interessiert, vermute aber, dass es in der Vergangenheit noch andere Optionen gab, die dann begründet nicht mehr betrachtet wurden.
Wo finde ich eine Auseinandersetzung mit der Option, dass am existierenden Standort eine Dekontaminationsanlage für das zutretende Wasser betrieben wird? (Keine Transporte von Material, im Ruhrgebiet läuft dies unter Ewigkeitskosten, es gibt einen großen Forschungsbereich Nachbergbau.)
Wo finde ich eine Modellierung der Vorgehensweise, wenn sich während der Bergung herausstellt, dass diese wegen Stabilitätsproblemen abgebrochen werden muss, und aus dem nicht bergbaren Material deshalb radioaktive Lauge zufließt/zufließen wird?
Ist eine Zusammenfassung der jüngsten Ergebnisse von Einlagerungen von wärmebildendem/radioaktivem Abfall in Salzgesteinen allgemein verfügbar? Reine Laboruntersuchungen mit künstlich hergestellten Salzgesteinen scheinen die Realität immer nur sehr unzureichend abzubilden. Hier scheint sich die BGE ja sehr sicher zu sein, dass alles funktioniert. Dieses sichere Bewusstsein der BGE würde man gern mit fachlichen wissenschaftlichen Details nachvollziehen können.
Dazu müsste man allerdings einen Zugriff auf diese Informationen haben.
Warum wäre in diesem Sachverhalt mehr Transparenz wünschenswert?
In der Asse soll mit mehreren Milliarden von Steuergeldern ein geologisches Endlager für radioaktiven Abfall aus dem Bergwerk Asse geschaffen werden. Dabei ist es unklar, ob wirklich aus der Geschichte gelernt wurde.
Was gut zu erkennen ist, ist das bisher der geologische Kenntnisstand zu allen Zeiten, wo relevante Entscheidungen getroffen wurden, unzureichend war. Dies soll sich jetzt ändern. Das könnte transparent dargestellt werden. Es könnte nicht nur dargestellt werden, dass etwas getan wird, sondern auch, was genau denn die Ergebnisse dessen sind, was getan wurde.
Bisher:
Von den ersten Bohrungen war lediglich Asse 2 ein relativer Erfolg. Relativ deshalb, weil der Bergwerksbetrieb zunächst nicht aufgenommen werden konnte, da die Bohrung für den zweiten Schacht zu starke Wasserzuflüsse hatte. Asse 4 zählt nicht wirklich, da sie direkt neben Asse 2 steht und Kenntnisse aus dem Bergwerk Asse 2 genutzt werden konnten.
Relativ auch deshalb, weil nach einer gewissen Betriebszeit dann auch im Bergwerk Asse 2 Wasser zutrat. Das Bergwerk wurde dann aber per Gerichtsurteil für „trocken“ erklärt. Ein zuverlässiges geologisches Verständnis des Sachverhalts ist in diesem Vorgang nicht zu erkennen.
Erst als es nicht mehr zu leugnen ist, dass ein Problem existiert, weil das zutretenden Wassers offensichtlich radioaktives Material aus dem Abfall transportiert, wird zugegeben, dass der Standort wegen der lokalen geologischen Verhältnisse ungeeignet sei. Dabei sind die lokalen geologischen Verhältnisse gar nicht zuverlässig bekannt. Während in anderen Teilen der Welt seit den 1980er Jahren 3D -Seismik der Standard ist, wenn bei teuren Vorhaben räumliche Informationen über den Untergrund benötigt werden, ist hier die Verwendung zu erkennen.
In Abwesenheit von anderen Daten und Modellen fallen jetzt lediglich die sowohl an der Oberfläche als auch auf der Seismik deutlich sichtbaren Störungen im Scheitel des Salzstocks auf. Postuliert wird: An diesen Störungen entlang kann Wasser ins Bergwerk gelangen, weil wir da ja Hohlräume geschaffen haben. Da das so viele Störungen sind, können Abdichtungsmaßnahmen langfristig nicht erfolgreich sein.
Die Geologie hat eine ganze „Werkzeugkiste“, mit der bestimmt werden kann, wie zuverlässig diese Interpretation der Wirklichkeit ist.
Es ist jedoch unklar, was von dieser „Werkzeugkiste“ genutzt wurde. Die verfügbaren geologischen Informationen sind weiterhin im Wesentlichen darauf beschränkt, zu berichten, dass etwas stattfand. Bohrungen wurden abgeteuft, elektrische Bohrlochmessungen durchgeführt, Bohrkerne gezogen, Zufluss-Tests durchgeführt, 3D Seismik wurde erworben, und ähnliches.
Nicht dargestellt ist: Welche Unsicherheiten sollen durch die Bohrung reduziert werden (Vorhersage)? Wie ist der Bohrung dies gelungen (Ergebnis)? Dies kann anschaulich dokumentiert und mit Abbildungen und Messdaten sowie deren Interpretation öffentlich verfügbar gemacht werden.
Diese Berichterstattung dazu würde die notwendige öffentliche Transparenz schaffen, um sich in diesem Sachverhalt ein Bild verschaffen zu können: Wo kann etwas schon ziemlich zuverlässig vorhergesagt werden? Was sind die Gründe dafür? Welche weiteren Arbeiten müssen noch durchgeführt werden? Wann werden die stattfinden? Wann wird es Ergebnisse geben?
Ich hätte erwartet, dass wesentliche Arbeiten zur Erstellung der Infrastruktur (Bau des zweiten Standorts, Zwischenlager, …) erst erfolgen, wenn die geologischen Verhältnisse zuverlässig verstanden worden sind. Die Geschichte (siehe oben) hat gezeigt, dass man sonst möglicherweise noch einmal neu anfangen muss. Ich kann dies anhand der verfügbar gemachten Unterlagen nicht erkennen.
Zu Illustration füge ich unten 3 Seiten an, in denen ich einen Auszug aus den geologischne Darstellungen, die ich gefunden habe, darstelle.